Zur Heiligsten Dreifaltigkeit

Kath. Kirchengemeinde Hirschlanden
mit Heimerdingen und Schöckingen

Schwabstr. 15
71254 Ditzingen-Hirschlanden

Ehrenamts-ABC

Stand März 2024 – wird ständig erweitert.

Kirche könnte nicht ohne ehrenamtlich Engagierte! Das wunderbare Engagement, die Zeit, Energie und das Herzblut, das viele Ehrenamtliche in unser Gemeindeleben einbringen ist mit das höchste Gut, dass die Gemeinde hat.

Um das Ehrenamt zu schützen, zu stärken und zu entlasten gibt es in Deutschland und in der kath. Kirche Gesetze, Normen und Vorschriften. Und natürlich hat jede Gemeinde noch eigene organisatorische Prozessstrukturen. Ein ziemliches Wirrwarr. Und wieso sollten Ehrenamtliche darüber ganz genau Bescheid wissen, sie sind ja schließlich freiwillig da und engagieren sich.

Deshalb erläutert das Ehrenamts ABC in alphabetischer Reihenfolge einige Stichworte. Sollte etwas fehlen melden Sie es bitte dem Pfarrbüro.

Anfang

Ehrenamtliches Engagement schätzen wir sehr wert. Daher möchten wir den Beginn des Ehrenamts öffentlich in einem Gottesdienst feiern. Neue Minis werden z.B. beim Gemeindefest eingeführt, Liturgiehelfende bei ihrem ersten Einsatz. Für manche Dienste (z.B. Liturgiehelfende) ist eine offizielle Beauftragung durch den Bischof oder durch die Gemeinde vorgeschrieben.

Ende

Alle, die sich ehrenamtlich engagieren, können in aller Freiheit ihren Dienst beenden, insbesondere dann, wenn ein Projekt abgeschlossen oder eine Wahlperiode beendet ist. Auch aus persönlichen Gründen kann ein Ehrenamt beendet werden.

Im besten Fall sagen Sie Ihrer Gruppe und dem Pfarrbüro rechtzeitig Bescheid, damit möglichst ein reibungsloser Übergang geschaffen werden kann und es nicht zum Frust bei anderen ehrenamtlich Engagierten führt.

Selbstverständlich ist, dass scheidende Ehrenamtliche in angemessener Form verabschiedet und ihnen für ihre Arbeit im Dienst der Kirchengemeinde gedankt wird.

Pfarrbüro

Für alle organisatorischen Dinge ist das Pfarrbüro die beste Anlaufstelle. Hier können Schlüssel für die Gebäude, Beamer und Co ausgeliehen werden. Außerdem wird dort der Belegungsplan für das Gemeindezentrum geführt.

Öffnungszeiten, Kontaktdaten finden Sie hier

Pastorale Ansprechperson

Unsere Pastorale Ansprechperson ist für alle pastoralen Dinge, die richtige Anlaufstelle. Sie kümmert sich um die Beerdigungen in Heimerdingen, Schöckingen und Hirschlanden, ist für seelsorgerliche Gespräche da, koordiniert die Gremienarbeit, vernetzt die Gruppen, plant liturgische, pastorale, soziale und gemeinschaftliche Aktionen und ist für alle Aktionen, Gruppen und Veranstaltungen, die keine explizite andere Begleitung durch eine hauptamtliche Person haben, zuständig.

Kontaktdaten und Co finden Sie hier

Hausmeister

In beiden Gemeindezentren, sowohl in Hirschlanden als auch in Heimerdingen, haben wir einen Hausmeister. Gemeinsam mit dem Pfarrbüro sind sie für kleinere Reparaturen und die Grünflächen zuständig.

Kontakt bauen Sie bitte über das Pfarrbüro auf.

Mesnerinnen

In beiden Kirchen, in Hirschlanden und auch in Heimerdingen, haben wir jeweils eine Mesnerin. Sie pflegen die Kirchen und bereiten den Gottesdienst vor. Blumenschmuck, Dekorationen und die liturgische Wäsche sind in ihrem Verantwortungsbereich. Auch die Ordnung in der Sakristei ist ihre Angelegenheit.

Wenn Sie Fragen rund um die Sakristei, das dort gelagerte Material oder sonst irgendetwas mit dem Kirchengebäude vor haben, dann sprechen Sie am Besten mit den Mesnerinnen und der pastoralen Ansprechperson.

Kirchenpflege

Bei allen Fragen rund um die Finanzen und die Gebäude unserer Gemeinde wenden Sie sich am besten an die Kirchenpflege.

Alle Veranstaltungen, ob es jetzt Konzerte, Gottesdienste oder auch nur Sitzungen von 2-3 Personen sind, müssen über den Belegungsplan im Pfarrbüro abgesprochen werden. Nur so können Dopplungen vermieden und der Versicherungsschutz gewährleistet werden.

Den Belegungsplan finden Sie alle auch auf der Homepage. So können Sie schauen ob das Gemeindezentrum zum gewünschten Termin frei ist. Das Passwort zu diesem Bereich erfahren Sie im Pfarrbüro

Hier ist folgendes zu beachten:
Da der Aufbau und Abbau aber auch Zeit kostet und unsere Räume inzwischen stärker genutzt werden als wir es gewohnt sind, gibt es nun auch die Möglichkeit die Auf- und Abbauzeiten einzutragen. Diese Zeiten sind wichtig für den Belegungsplan, aber nicht für die öffentlichen Kalender. Daher diese Zeiten bitte mit der Zielgruppen “Arbeit” versehen, statt mit den Eigentlichen. So erscheint der Termin nicht auf dem öffentlichen Kalender aber im Belegungsplan… Und alle können sich danach richten und es gibt keine unschönen Überschneidungen 🙂

Unsere Kirchengemeinde hat 2 Beamer. Sie sind im Pfarrbüro ausleihbar. Bitte schreiben Sie rechtzeitig, damit er bereitgestellt werden kann.

Auf Wunsch kann durch die Hauptamtlichen eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden. Vor allem als Beilage von Zeugnissen und für Bewerbungsunterlagen kann dies hilfreich sein.

Fotos und Texte aus fremden Quellen (Internet, Bücher, …) dürfen nur verwendet werden, wenn die Rechte dafür erworben werden.

Es gibt auch Verzeichnisse kostenfreier Bilder. Wir besitzen ein Premium-Abo bei Canva (Siehe weiter unten). Dort können Bilder verwendet werden.

Unsere Gemeinde hat einen VW T6 9-Sitzer, den man sich ausleihen kann. Alle Informationen dazu finden sich auf der Homepage.

Die Seelsorgeeinheit besitzt ein Premium-Abo bei Canva. Die Haupt- und Ehrenamtlichen, die in der Öffentlichkeitsarbeit aktiv sind, haben Zugang dazu. Wenn Sie auch Zugang brauchen, schreiben Sie bitte einem Mitglied des Pastoralteams.

Die Kirchengemeinde verfügt über eine Cloud, die als Datenspeicher, Archiv für Protokolle, Bildergalerie und ähnliches fungieren kann. Jede Gruppierung hat einen Zugang und kann so für ihre Mitglieder den Datenspeicher bereitstellen.

Benutzer und deren Passwörter verwaltet Martin Hensel. Bitte wenden Sie sich an ihn, wenn

  • Ihr Passwort zurückgesetzt werden muss
  • Sie einen Benutzer brauchen (Bitte auch melden zu welcher Gruppe Sie Zugang brauchen)

Ehrenamtlich Engagierte leisten unschätzbaren Dienst in der Gemeinde und beim Aufbau des Himmelreichs. Sie investieren Energie, Zeit und Herzblut. Dankbarkeit und Anerkennung für die viele Zeit soll jeder Person zu Teil werden, die sich in unserer Gemeinde engagiert. Danke sagen ist einfach und kostet nicht viel.

Geschenke

Bei größeren Aktionen, die von Hauptamtlichen begleitet werden, gibt es als Dank für die Ehrenamtlichen eine Kleinigkeit aus dem Weltladen oder einer anderen regionalen, ökologischen Möglichkeit.

Hier muss man aufpassen, dass aus dem Geschenk kein „Geldwerter Vorteil“ entsteht. Mehr dazu lesen Sie unter dem Stichwort “Geschenke”

„Essen gehen“

Bei einer Gruppen von Ehrenamtlichen bietet sich als Zeichen der Anerkennung auch an, dass man Essen geht. Das fördert nochmal die Gemeinschaft.

Dabei ist darauf zu achten, dass man unbedingt einen Bewirtungsbeleg ausgestellt bekommt, den man dann ausfüllt und so auch das Trinkgeld vermerkt.

Dankefest

Einmal im Jahr, immer Richtung Herbst, findet in unsere Gemeinde das Dankefest statt. Es ist ein kultureller Abend, der vom Pfarrbüro organisiert wird um den ehrenamtlich Engagierten für das zurückliegende Jahr zu danken. Hierzu werden alle eingeladen.

Ehrenamtliche wie Hauptamtliche, die mit personenbezogenen Daten umgehen, sind verpflichtet, die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO – der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie weitere für die Tätigkeit geltenden Datenschutzregelungen einschließlich der zu ihrer Durchführung ergangenen Bestimmung sorgfältig einzuhalten.

Dazu zählt sich an das Datenschutzkonzept, an die Bestimmungen der Cloud und die Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis zu halten.

Wer für sein Ehrenamt eine Dienstbefreiung braucht, kann sich an das Pfarrbüro. Folgende Hinweise sind zu beachten:

In der Jugendarbeit

Eine Freistellung von der Arbeit ist gemäß dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 20. November 2007, GBl. Nr. 19 v. 23.11.2007, S. 530. An bis zu 10 Tagen möglich.

Allen Beschäftigten über 16 Jahre, die in Baden-Württemberg in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungs-oder sonstigen arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr) stehen. Voraussetzung ist, dass sie ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind.

Für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten wird Freistellung gewährt?

    • für Maßnahmen der Jugenderholung: Zeltlager, Freizeiten, Ausfahrten, …
    • zur Teilnahme an Aus-und Fortbildungslehrgängen, auch für die JugendleiterIn Card (Juleica),
    • zur Leitung von internationalen Jugendbegegnungen

In welchem Umfang wird Freistellung gewährt?

    • Die Freistellung beträgt bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. Bei Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, beträgt die Freistellung bis zu fünf Arbeitstage.
    • Der Anspruch auf Freistellung ist nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragbar.
    • Die Freistellung kann höchstens für drei Veranstaltungen im Kalenderjahr beantragt werden.
    • Achtung: Meistens ist es so, dass man vom Arbeitgeber für den Zeitraum der Freistellung nicht weiter bezahlt wird.

Kann ein Freistellungsantrag abgelehnt werden?

In § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit heißt es: „Die Freistellung ist zu gewähren, sofern nicht dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen“. „Das bedeutet, dass vor allem während der Schulferien eine Versagung in der Regel nur in Betracht kommt, wenn durch die Freistellung eine schwerwiegende Gefährdung betrieblicher oder dienstlicher Interessen droht.“

 In der Erwachsenenbildung

Eine Dienstbefreiung ist möglich liegt aber im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers.

Aus religiösen Gründen

Für Gottesdienste kann man von der Schule befreit werden. Bis zum 14. Lebensjahr müssen das die Eltern machen, ab dem 14. Lebensjahr kann man den Antrag selber stellen.

Möchte eine arbeitende Person aus religiösen Gründen frei bekommen, aber weiterhin bezahlt werden, so muss sie Urlaub nehmen. Dieser Urlaubsantrag darf nur aus erheblichen betrieblichen Belangen verweigert werden.

Im Rahmen des im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Budgets für die laufenden Ausgaben und Anschaffungen kann jede Gruppe selbstverantwortlich (aber grundsätzlich sparsam) Bestellungen tätigen und einkaufen.

Öko-faire Beschaffung

Als Faire Gemeinde achten wir beim Einkauf darauf, dass Produkte eingekauft sind die möglichst:

    1. Fair, bio, plastikfrei und regional
    2. Bio, plastikfrei und regional
    3. Bio, plastikfrei und aus Deutschland
    4. Regional und plastikfrei
    5. Bio und plastikfrei
    6. Regional
    7. Bio

Fleischwaren werden beim örtlichen Metzger gekauft.
Backwaren werden beim örtlichen Bäcker gekauft.

Mehr Infos bekommen Sie in unserem fairen Einkaufsführer

Abrechnung

Wird eingekauft und das Geld ausgelegt, sind Belege anschließend zeitnah über das Pfarrbüro abzurechnen. Dabei muss folgendes beachtet werden:

    • Mit der Unterschrift bestätigt die Person, dass es sachlich und rechnerisch in Ordnung ist.
    • Es muss ein Haushaltsposten vermerkt werden. Also z.B. „Blumenschmuck“, denn so weiß die Kirchenpflege, wo die Ausgabe vermerkt werden muss
    • Durch die Angabe der Kontoverbindung wird sichergestellt, dass das Geld richtig ankommt.
    • Die Überweisung kann bis zu 14 Tage dauern. Das liegt am Prozess des 6-Augen-Prinzips: Eine Person weißt die Auszahlung an, die Nächste verbucht es im Haushalt und die dritte Person zahlt aus.

Rechnungen

Zahlungen per Rechnung sind Barzahlungen vorzuziehen.

Vorschuss

Mindestens 2 Tage vor einem Einkauf kann über das Pfarrbüro ein Handvorschuss angefordert werden, der anschließend mit Belegen abgerechnet wird. Es ist auch möglich, dass Sie das Geld überwiesen bekommen. Das muss allerdings deutlich früher beantragt werden.

Es gibt die Möglichkeit ein Email-Postfach mit @kath-kirche-hirschlanden.de einzurichten. Bitte wenden Sie sich hierzu bitte an die Person, die unter „Öffentlichkeitsarbeit / Homepage“ benannt wird.

Wer sich seine Email in Outlook, Thunderbird oder Co einrichten möchte muss folgende Daten haben:

  • Emailkonto: Das zur E-Mail-Adresse gehörige E-Mail-Postfach pXXXXXXpX
  • Das Passwort
  • POP3 oder IMAP
    • Bei IMAP:
      • STARTTLS mail.agenturserver.de, Port: 143
      • SSL mail.agenturserver.de, Port: 993

    • Bei POP3
      • STARTTLS mail.agenturserver.de, Port: 110

      • SSL mail.agenturserver.de, Port: 995

  • SMTP Ausgangsserver
    • STARTTLS mail.agenturserver.de, Port: 24, Alternativ Port: 587

    • SSL mail.agenturserver.de, Port: 465

Siehe Stichwort Nachhaltigkeit

Wenn nicht unser eigener Bus verwendet werden kann werden Fahrten zu Klausur- und Arbeitswochenenden und zu Fortbildungen, Fahrten in der Funktion als Freizeitleitung, Fahrten zur Vorbereitung von Ausfahrten und falls für Besorgungsfahrten weite Strecken zurückgelegt werden, mit 0,35 €/km erstattet, solang es der jeweilige Haushaltsposten zulässt.

Fahrgemeinschaften sollen gebildet werden.

wichtige Informationen dazu finden Sie unter den folgenden Stichworten:
Kirchenpflege
Geschenke
Kostenerstattung
Fartkosten

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat einen Rahmenvertrag mit der Verwertungsgesellschaft GEMA. Folgende Eckpunkte sind wichtig.
Veranstaltungen fallen nur dann in eine der drei Kategorien, wenn sie öffentlich sind. Wenn die Minis unter sich Musik anhören, ist das keine öffentliche Veranstaltung.
1. Weder melde- noch vergütungspflichtig
a. 1 Gemeindefest pro Jahr
b. 1 Kindergartenfest pro Jahr
c. 1 Adventsfeier mit live oder Tonträger Musik pro Jahr
d. 1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik
Voraussetzung für diese Einordnung ist aber stets, dass kein Eintrittsgeld oder Spende erhoben wurde.
Die Meldefrist für die nun aufgeführten Veranstaltungen unter Ziffer 2 ist bis 10 Tage nach dem Veranstaltungstermin. Veranstaltungen unter Ziffer 3 sind nicht vom Rahmenvertrag abgedeckt und müssen vorher gemeldet werden.
2. Meldepflichtig, nicht aber auch vergütungspflichtig
a. Konzerte mit Ernster Musik, mit neuem geistlichen Liedgut sowie Gospelmusik.
b. Darüber hinaus sind Mehrveranstaltungen im Sinne von Ziffer 1 (z.B. ein zweites Gemeindefest, zweites Kita-Fest, etc.) meldepflichtig.
c. Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, Jugendveranstaltungen, Bunte Abende und ähnliche Veranstaltungen unter der Voraussetzung, dass diese nicht überwiegend mit Tanz verbunden sind und die Teilnahme ohne Eintritt oder sonstigen Kostenbeitrag möglich ist, von einer Vergütungspflicht befreit und unterliegen lediglich einer Meldepflicht.

3. Meldepflichtig und vergütungspflichtig
a. Konzerte mit Unterhaltungsmusik,
b. Gemeindefeste mit überwiegend Tanz und andere Tanzveranstaltungen,
c. Bühnenaufführungen mit Musik (z.B. Theateraufführungen)
d. Veranstaltungen mit Public Viewing. Für das Public Viewing werden für „sportliche Highlights“ jeweils gesonderte Verträge abgeschlossen, die kirchlichen Einrichtungen in der Regel einen Nachlass von 20 % auf die zu zahlenden Tarife gewähren.
Der VDD hat sich mit der GEMA über einen Nachlass von 20 % auf die jeweils gültigen Vergütungssätze für die nicht vom Pauschalvertrag erfassten Veranstaltungen einigen können. Der Nachlass wird dabei unabhängig und zusätzlich zu anderen tariflichen Nachlässen eingeräumt. Solche Sondernachlässe werden zum Beispiel bei Tarifen für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit religiöser, kultureller oder sozialer Zweckbestimmung in Höhe von 15 % zusätzlich zum Nachlass von 20 % eingeräumt. Sog. Benefizveranstaltungen erhalten einen weiteren Nachlass von 10 %.
Das Formular für die Anträge bei der GEMA finden Sie hier.

In unserer Gemeinde ist jeder Mensch willkommen! Daher wird darauf geachtet, dass sich auch in unseren Texten alle Menschen angesprochen fühlen. Seit dem Frühjahr 2023 gibt es offizielle Regeln für das Gendern in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

In unserer Gemeinde versuchen wir es so zu machen – wissen aber, dass wir da sehr weit am Anfang sind:

  • Wir verwenden den Doppelpunkt „:“ als Genderzeichen. Es heißt dann z.B. Helfer:innen
    So ist das Wort auch für computerbasierte Vorleseprogramme für z.B. Blinde möglich und grenzt diese nicht aus.
  • Wenn möglich verwenden wir aber geschlechterneutrale Alternativen. Z.B. Helfende Hände, Hilfsteam, Crew, Team, Kollegium, …
  • Gott sprechen wir, wenn es uns möglich ist und nicht z.B. durch die Bibel vorgegeben wird, ebenfalls geschlechtslos an. Aus „barmherziger Gott“ (= männlich) wird „Gott der Barmherzigkeit“ (= geschlechtsneutral). Allerdings ist die poetische Dimension in Gebeten und Meditationen zu berücksichtigen. Hier können ggfs. Einschübe gemacht werden, damit sich alle Geschlechter angesprochen fühlen.
  • In Ansprachen versuchen wir die Gender-Pause bei „Helfer:innen“ zu betonen. Alternativ wird auf eine geschlechterneutrale Sprache geachtet. z.B. „Alle, die helfen“.

Wir schätzen ehrenamtliche Arbeit sehr wert. Daher gibt es für längerfristiges Engagement wie z.B. zu Beginn des Mini-Dienstes, als Liturgiehelfende oder im KGR ein kleines Geschenk als Anerkennung für den kommenden Dienst. Auch zum Ende eines Ehrenamts möchte die Kirchengemeinde sich bedanken.

Die KGR-Mitglieder bekommen eine Kleinigkeit zum Geburtstag.

Gemeindemitglieder, die 80, 85, 90, + werden bekommen zum Geburtstag ebenfalls eine Kleinigkeit. Hier haben wir uns mit der evangl. Kirchengemeinde Hirschlanden zusammen geschlossen und schenken das Gleiche. Ehejubilare bekommen einen Blumenstrauß oder einen Gutschein dafür.

Geschenke bei herausragender Leistung oder zu besonderen Anlässen dürfen einen Wert von 60€ nicht überschreiten. Dazu muss dieses Formular ausgefüllt und bei der Kirchenpflege eingereicht werden.

Der Haushalt wird alle zwei Jahre im Verwaltungsausschuss beraten und im KGR beschlossen.
Die nächsten Haushaltsjahre sind:

2023/24
2025/26
2027/28
2029/30

Die Gruppierungen werden im Vorfeld angeschrieben welchen Bedarf sie in den kommenden zwei Jahren haben. Dabei sollen Großveranstaltungen wie z.B. Romwallfahrten berücksichtigt werden. Außerdem werden sie gefragt welche Anschaffungen/ Investitionen sie für notwendig und sinnvoll betrachten.
Über die Anträge wird im Verwaltungssauschuss dann diskutiert und sie werden im KGR bewilligt oder abgelehnt.

Die Hausordnung wurde im April 2023 aktualisiert und geändert. Die Hausordnung finden Sie hier

Mit der Juleica (Jugendleitercard) gibt es bundesweit Vergünstigungen mit unterschiedlichen Ausprägungen in Bundesländern . In Baden-Württemberg gibt es sie für Jugendliche ab 16 Jahren mit zertifizierter Jugendleiterausbildung.

Die Teilnahme an Jugendleiterkursen des BDKJ ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Kosten des Gruppenleiterkurses werden von uns übernommen.

Das Jugendschutzgesetz ist einzuhalten. Da die Kirchengemeinde Trägerin der Jugendhilfe ist gelten für uns folgende Regelungen:

Unter 14 Jahre unter 16 Jahren unter 18 Jahren
Tanzveranstaltungen bei uns bis 22 Uhr bis 24 Uhr bis 24 Uhr
Kneipe Nur mit erziehungsbeauftragter Person Nur mit erziehungsbeauftragter Person bis 24 Uhr
Disco Nur mit erziehungsbeauftragter Person Nur mit erziehungsbeauftragter Person bis 24 Uhr
Wein, Bier, Sekt Nein Nein Ja
Harter Alkohol Nein Nein Nein
Tabak Nein Nein Nein
Kinobesuch Bis 20 Uhr FSK 12 Bis 22 Uhr FSK 12 Bis 24 Uhr FSK 16

Das Pfarrbüro führt den Kalender auf der Homepage. Er ist neben einem Veranstaltungs- und Gottesdienstkalender auch der Belegungsplan für die Gemeindezentren.
Termine, Mietwünsche und Veranstaltungen können über das Pfarrbüro belegt werden.

Einzelne Ehrenamtliche können auch direkt in den Belegungsplan eintragen. Hier ist folgendes zu beachten:

Da der Aufbau und Abbau aber auch Zeit kostet und unsere Räume inzwischen stärker genutzt werden als wir es gewohnt sind, gibt es nun auch die Möglichkeit die Auf- und Abbauzeiten einzutragen. Diese Zeiten sind wichtig für den Belegungsplan, aber nicht für die öffentlichen Kalender. Daher diese Zeiten bitte mit der Zielgruppen “Arbeit” versehen, statt mit den Eigentlichen. So erscheint der Termin nicht auf dem öffentlichen Kalender aber im Belegungsplan… Und alle können sich danach richten und es gibt keine unschönen Überschneidungen 🙂

Die Kirchenpflege ist die Verwaltung für unsere Gemeinde. Sie betreut die Gebäude, das Personal und führt die Buchhaltung. Rechnungen werden von ihr nummeriert und dem Haushaltposten zugeordnet.

Im Rahmen des im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Budgets für die laufenden Ausgaben und Anschaffungen kann jede Gruppe selbstverantwortlich (aber grundsätzlich sparsam) Bestellungen tätigen und einkaufen.

Bis ungefähr Ende März können Rechnungen aus dem Vorjahr noch eingereicht werden.

Abrechungen

Dabei muss folgendes beachtet werden:

    • Mit der Unterschrift bestätigt die Person, dass es sachlich und rechnerisch in Ordnung ist.
    • Es muss ein Haushaltsposten vermerkt werden. Also z.B. „Blumenschmuck“, denn so weiß die Kirchenpflege, wo die Ausgabe vermerkt werden muss
    • Durch die Angabe der Kontoverbindung wird sichergestellt, dass das Geld richtig ankommt.
    • Die Überweisung kann bis zu 14 Tage dauern. Das liegt am Prozess des 6-Augen-Prinzips: Eine Person weißt die Auszahlung an, die Nächste verbucht es im Haushalt und die dritte Person zahlt aus.

Rechnungen

Zahlungen per Rechnung sind Barzahlungen vorzuziehen.

Vorschuss

Mindestens 2 Tage vor einem Einkauf kann über das Pfarrbüro ein Handvorschuss angefordert werden, der anschließend mit Belegen abgerechnet wird. Es ist auch möglich, dass Sie das Geld überwiesen bekommen. Das muss allerdings deutlich früher beantragt werden.

Grundsätzlich verwenden wir in den Gottesdiensten das Gotteslob oder das orangene Liederbuch. Gelegentlich ist der Einsatz eines Liedblattes sinnvoll. Es wird aber darauf geachtet – im Sinne der Nachhaltigkeit – , dass möglichst wenig Papier verwendet wird. Alternativ können Liedtexte auch mit unserem Beamer projiziert werden.

Noten, Lieder und Liedtexte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach so kopiert werden. Vor allem nicht für den privaten Gebrauch!

Ein Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und den Verwertungsgesellschaften erlaubt:

  • Kopien von Liedern und Liedtexten für den Gemeindesang in Gottesdiensten*.
  • Liedhefte mit max. 8 Seiten zur einmaligen Nutzung

* „Gottesdienst“ meint neben der Feier der Sakramente auch Wort-Gottes-Feiern, Andachten, Friedensgebete, Segnungen, Beerdigungen und andere liturgische Formen. Auch Gottesdienste außerhalb des Kirchengebäudes sind damit gemeint.

Da die Liedblätter für den einmaligen Gebrach vorgesehen sind und nur für Gottesdienste, braucht jedes Liedblatt folgenden Hinweis: „Nur für den gottesdienstlichen Gebrauch erlaubt. Bitte lassen Sie das Liedblatt/ Liedheft in der Kirche. Gefällt Ihnen ein Lied, dann müssen Sie sich die Noten kaufen.“

Nicht erlaubt sind daher:

  • Kopien für Lagerfeuerabende (Oder sind es Gottesdienste?), Ausflüge, Kinderbetreuungen (Kindergottesdienste sind Gottesdienste), Singnachmittagen oder andere nicht-gottesdienstliche Veranstaltungen.
  • Sammlungen von mehr als 8-Seiten.
  • Kopien für Chöre und Bands, auch wenn diese für den Gottesdienst eingesetzt werden (Erlaubt sind nur Kopien für den einmaligen Gemeindegesang)
  • Weitergabe an Dritte.

Ein Verstoß gegen das Kopierverbot ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, bei der hohe Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber anfallen können. Mögliche Strafzahlungen sind von dem:der jeweiligen Verursacher:in persönlich selbst zu zahlen, wenn oben genannte Vorgaben nicht eingehalten werden.

Zustell-, Geburts-, Sternsinger- oder andere Adresslisten werden unmittelbar nach der Nutzung datenschutzkonform vernichtet: Entweder verbrannt oder im Pfarrbüro geshreddert. Sie dürfen nicht zu Hause aufbewahrt werden!

Der Liturgieplan der Seelsorgeeinheit wird im Oktober des Vorjahres im gemeinsamen Liturgieausschuss der Seelsorgeeinheit beraten und beschlossen. Dabei achtet man darauf, dass die 09:00 und 10.30 Uhr Gottesdienste gut verteilt werden.

In Ditzingen und unserer Gemeinde wird auch darauf geschaut, dass einmal im Monat eine Wort-Gottes-Feier stattfindet.

Die Monatsübersicht, die als Papier in den Kirchen ausliegt wird in Kooperation der drei Pfarrbüros in Gerlingen, Ditzingen und Hirschlanden erstellt und dient als Grundlage um die Priester und Prediger:innen einzuteilen.

Besondere Formen der Predigt verlangen Familiengottesdienste und Predigtreihen, die wir in der Fastenzeit z.B. zum Hungertuch haben.

Von der GEMA sind alle Musikdarbietung im Gottesdienst frei.

Für alle anderen Bild-, Video- und Musikwiedergaben sollte unter dem Stichwort GEMA nachgeschaut werden.

Seit April 2022 sind wir als „Faire Gemeinde“ zertifiziert. Als solche erfüllen wir bestimmte Kriterien und achten bei Veranstaltungen und im Gemeindeleben darauf:
• Wir schenken fairen Kaffee aus
• Wir bieten mindestens ein faires oder regionales Produkt bei Veranstaltungen an
• Wir informieren in der Öffentlichkeit über unser Engagement
• Wir veranstalten mindestens ein Bildungsangebot.
• Wir schenken nur faire oder regionale Produkte bei Geburtstagen und anderen Anlässen.
• Wir bieten bei Festen Mahlzeiten aus regionalen oder fair gehandelten Lebensmittel an.
• Wir bieten bei Festen ein vegetarisches Gericht an.
• Wir bieten regelmäßig nach den Gottesdiensten faire Produkte zum Verkauf an.
• Wir verwenden Blumen aus dem fairen Handel oder regionalem und saisonalen Anbau.
• Wir verwenden nur Mehrweg-Geschirr
• Wir verwenden nur Recycling-Papier
• Wir arbeiten mit kommunalen und ökumenischen Partner:innen zusammen.
Daran arbeiten wir noch:
• Wir verwenden nur Öko-Strom
• Wir haben ein nachhaltiges Energiekonzept

Unsere Öffentlichkeitsarbeit ist zweigeteilt.

Es gibt eine Interne Öffentlichkeitsarbeit, also an Menschen, die sich bei uns engagieren und die in die Gottesdienste gehen. Hier sind vor allem die Vermeldungen und ein Email-Versand über das Pfarrbüro als Kanäle sinnvoll.

Externe Öffentlichkeitsarbeit richtet sich an ein breiteres Spektrum: Alle katholischen Haushalte werden z.B. im Gemeindebrief „Kontakte“ an Weihnachten und Ostern erreicht. Der Ditzinger Anzeiger erreicht jeden Ditzinger Haushalt.

Die Sprache, die Infos, … müssen der jeweiligen Form angepasst werden. Deshalb haben die Redaktionsteam des jeweiligen Mediums auch das Recht, die Texte noch anzupassen.

Vermeldungen

Siehe unter Vermeldungen im Gottesdienst

Gemeindebrief „Kontakte“

Der Gemeindebrief erscheint mehrmals im Jahr. Zu Weihnachten und Ostern erhält jeder Haushalt mit mindestens einer katholischen Person ein Exemplar. Es gibt folgende grobe Einteilung

Heft Ungefährer Inhalt ungefährer Redaktionsschluss
Dezember / Januar Advent, Weihnachten, Sternsinger 1.November
Februar / März Fastenzeit, Ostern 1.Januar
April / Mai/Juni Ostern bis nach Pfingsten 1.März
 Juli / August/September Sommer 1.Mai
Oktober / November Herbst bis 1. Advent 1.August

    • Fotos als JPG schicken

    • Bei Fotos muss der Datenschutz eingehalten werden.

    • Texte entweder direkt in die Email tippen oder als Dokument mitschicken.

    • Bei Texten aufs Gendern achten.

Ditzinger Anzeiger

Der Ditzinger Anzeiger erscheint wöchentlich. Donnerstags wird er an alle Haushalte in Ditzingen verteilt. Dienstags um 10:00 Uhr ist deshalb Redaktionsschluss. Damit das Pfarrbüro genügend Zeit hat müssen Inhalte, die in den Ditzinger Anzeiger sollen bitte bis dienstags 09:30 Uhr im Pfarrbüro sein.

    • Plakate und Bilder als JPG oder PDF schicken

    • Bei Fotos muss der Datenschutz eingehalten werden.

    • Texte entweder direkt in die Email tippen oder als Dokument mitschicken.

    • Bei Texten aufs Gendern achten.

Wir veröffentlichen Plakate und Werbung zu Aktionen maximal 2 Wochen vor der Aktion. Dann einmal als Plakat und einmal als Text.

Es gibt die Möglichkeit in der Rubrik „AK Nachhaltigkeit“ unter „Fairtrade-Town Ditzingen“ relativ weiter vorne zu veröffentlichen. Eine andere Möglichkeit ist die Werbung unter „Seelsorgeeinheit“

Fotos

Bei Fotos muss unbedingt der Datenschutz eingehalten werden.

Fotos sollten unbedingt aussagekräftig sein. Z.B. nutzt das 100ste Foto, wie die Minis in den Gottesdienst einziehen nix um über den Gottesdienst an Erntedank zu berichten. Es müssen die Alleinstellungsmerkmale fotografiert werden. Auch Fotos von Menschen am Ambo, die etwas Wunderbares gerade vorlesen, bringen nichts, denn man sieht ja nicht was sie vorlesen. Aussagekräftig wäre bei diesem Beispiel aber der Erntedank-Altar. Aber ist der attraktiv? Wollen Menschen, die nicht im Gottesdienst waren, einen Haufen Kürbisse, Zwiebeln und Salat sehen?

Man muss sich immer die Frage stellen, welches Bild übermittelt die Aussage, die Kernbotschaft der abzulichtenden Aktion. Ggfs. sollte dann im Vorfeld oder im Nachgang ein Foto gestellt werden.

Homepage

Alle Gruppierungen haben einen Zugang zum Backend der Homepage. Dort können Beiträge geschrieben, die eigene Seite bearbeitet und Veranstaltungen erstellt werden.

Bei Fragen zum Zugang kann man sich an Martin Hensel wenden.

    • Plakate und Bilder als JPG hochladen

    • Bei Fotos muss der Datenschutz eingehalten werden.

    • Texte können direkt hochgeladen werden.

    • Bei Texten aufs Gendern achten.

Die Homepage ist für alle Menschen auf der Welt zugänglich. Dementsprechend muss die Kommunikation dort auch ausgelegt sein. Die Werte, die wir in der Vision verankert haben, sollten bei der Formulierung der Texte und beim Positionierung von Fotos berücksichtigt werden. Z.B. sollten wir begeistert wirken, denn damit wollen wir anderen Personen anstecken. D.h. gelangweilte Fotos oder Fotos, die nicht aussagekräftig sind, sollten weggelassen werden.

Die Cloud ist zwar über die gleiche Adresse abrufbar, aber nicht mit der Homepage verknüpft.

Instagram und andere Soziale Medien

Die Seelsorgeeinheit ist als @katholischimstrohgaeu auf den Sozialen Medien unterwegs. Ca alle 1,5 Monate trifft sich das Redaktionsteam und erstellt einen Redaktionsplan. Grundlage dafür ist der Veranstaltungskalender. Über Veranstaltungen, die dort eingetragen sind, wird  versucht im Nachgang zu berichten.

Gerne können Sie Fotos und Text an das Redaktionsteam schicken: presse@kath-kirche-hirschlanden.de.

    • Bilder als JPG schicken

    • Bei Fotos muss der Datenschutz eingehalten werden.

    • Texte entweder direkt in die Email tippen oder als Dokument mitschicken.

    • Bei Texten aufs Gendern achten.

Die Pastorale Ansprechperson wird vom leitenden Pfarrer und dem KGR gewählt und vom Bischof beauftragt. Sie ist Ansprechperson, wenn ein Anliegen, eine Gruppe, eine Aktion, ein Projekt keine fest zugeteilte Ansprechperson aus dem Pastoralteam hat.

Unsere Ansprechperson ist

Gemeindereferent Martin Hensel
Martin.hensel@drs.de
01789213795
Schwabstraße 15, 71254 Ditzingen

Das Pastoralteam besteht aus allen Hauptamtlichen der Seelsorgeeinheit. Für jede Gemeinde gibt es eine Pastorale Ansprechperson. Mehr über das Pastoralteam finden Sie hier.

Das Pfarrbüro ist Dreh- und Angelpunkt im Gemeindeleben. Es ist der Informationsknotenpunkt für alle Gruppen und Aktionen. Es sollte daher immer über alle Schritte innerhalb der Gruppen informiert werden, damit es Informationen streuen kann.

Informationen zu den Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.

Unseren Gruppen steht ein VW T6.1 als 9-Sitzer zur Verfügung.
Über die Homepage kann das Bussle reserviert werden.

Auch für private Fahrten. Mehr Informationen dazu finden Sie über die Homepage. Dort ist auch der Nutzungsvertrag und die Ansprechpersonen vermerkt.

Die Sakristei ist der Ort der Vorbereitung auf den Gottesdienst. Dort ziehen sich die zelebrierende Person und die Minis um. Die Mesnerin kümmert sich um die liturgische Wäsche und Geräte.

Absprachen, z.B. für die Vermeldungen, sollten wenn möglich im Vorfeld abgestimmt werden.

Schlüssel zu allen Räumen werden im Pfarrbüro ausgegeben und namentlich aufgeschrieben. Für die Schlüsselausgabe müssen Sie unterschreiben.

Geben Sie Schlüssel bitte nicht einfach so weiter, sondern kommen Sie gemeinsam mit der neuen besitzenden Person ins Pfarrbüro, damit die Übergabe ordentlich vermerkt ist.

Die Person, die für den Schlüssel eingetragen ist und dafür unterschrieben hat wird im Falle des Verlustes dafür haftbar gemacht.

Eine Schlüsselversicherung besteht nicht.

Unsere Kirchengemeinde hat ein Schutzkonzept, so dass es Täter:innen von sexualisierter Gewalt und anderen Verbrechen keinen Platz hier haben.

Mehr Infos zum Schutzkonzept finden Sie hier.

Wenn Sie Texte oder Anliegen haben, die im Sonntagsgottesdienst vermeldet werden sollen, dann wenden Sie sich bitte bis Donnerstag 12:00 Uhr an das Pfarrbüro.

Sollten die Informationen allerdings auch in den Ditzinger Anzeiger, dann müssen die Informationen bereits Dienstags um 09:30 Uhr im Pfarrbüro sein.

Allernativ können Sie die zelebrierende Person auch vor dem Gottesdienst in der Sakristei antreffen und mit ihr vereinbaren wie die Vermeldungen geschehen.

Die Mesnerin ist nicht die richtige Ansprechperson.

hier folgen Infos.
In der Zwischenzeit wenden Sie sich bitte an die Kirchenpflege.

Filme, die über den ökumenischen Medienladen in Stuttgart ausgeliehen wurden, können gezeigt werden, solang kein Eintritt dafür verlangt wird. Diese Filme dürfen in der Werbung auch beim Namen genannt werden.

Als Kirchengemeinde sind wir Mitglied beim ökumenischen Medienladen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarrbüro.

Unsere Vision, die während dem letzten Kirchenentwicklungsprozess „Kirche am Ort“ entstand finden Sie hier.

Wort-Gottes-Feiern sind eine freiere Form des Gottesdienstes, die ohne Priester auskommt, denn es gibt keine Eucharistiefeier. Die Kommunion wird der Gemeinde aber ausgeteilt.

Die Gottesdienste können thematisch gut aufgebaut werden. Es können andere Elemente eingesetzt werden, wie z.B. den gemeinsamen Lobpreis oder eine kreativere Bibelarbeit.

In unserer Gemeinde gibt es eine Hand voll Wort-Gottes-Feier-Leiter:innen. Die Zahl kann gerne steigen! Wenn Sie mitmachen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Pastorale Ansprechperson.

Leider erfährt die Wort-Gottes-Feier nicht die Wertschätzung, die sie verdient hat. Das ist vor allem durch die geringere Gottesdienstbesucher:innen-Zahl ablesbar. In Zukunft werden wir aber immer mehr solcher alternativen Gottesdienstformen feiern, denn die Anzahl der Priester wird nicht höher.

Die Zuständigkeiten für die jeweilige Gruppe oder Aktion ist auf der Homepage als Ansprechperson dargestellt. Grundsätzlich sind aber die Pastorale Ansprechperson und auch das Pfarrbüro immer als Ansprechperson gut.